Dies war das Thema des von DEGRIN e.V., dem CPH und der Nürnberger Initiative für Afrika, NIfA, veranstalteten Informationsabends am Dienstag, 3.Juni 2014, der ab 19 Uhr in den Räumen des CPH in der Königstr. 64 stattfand.
Mit dem 1. April 2012 trat das „Bundesgesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse“ (BQFG – oder das sog. Anerkennungsgesetz) in Kraft. Damit wird erstmals eine Regelung zum Verfahren für die formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland eingeführt. Für Personen mit einer ausländischen Qualifikation besteht nun, unabhängig von Herkunft und Status, ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für die auf der Bundesebene geregelten Berufe. Hierunter fallen sowohl alle 350 nicht reglementierten dualen Ausbildungsberufe (Berufsschule + Lehre, z.B. Handwerker, Bäcker, Friseur) als auch die rund 60 reglementierten Berufe (z.B. Anwalt, Lehrer).
Herr Martin Stammler, begrüßte die fast 50 anwesenden Gäste stellvertretend für Herrn Dr. Siegfried Grillmeyer, den Leiter der Akademie CPH, und sprach einige kritische Worte zur Einstellung der deutschen Gesellschaft und der Politik gegenüber Migrantinnen und Migranten. Der sog. Fachkräftemangel habe die Politik und damit den Gesetzgeber veranlasst, die Ressourcen dieser Gruppen nicht einfach brach liegen zu lassen oder in unterqualifizierte Berufe zu drängen, sondern sie zum ökonomischen Nutzen des Landes einzusetzen.
Im Anschluss begrüßte Frau Kurdi Ghoreishi von DEGRIN e.V. die Anwesenden. Sie stellte Herrn Dr. Abdoulaye Diallo als Sprecher von NIfA vor, der die Moderation übernahm und die interessierten und vielfältigen Fragen aus dem Publikum bis 21:15 Uhr lenkte.
Die Referentin, Frau Yulya Gorbunowa, legte den Gästen, die unterschiedlicher Herkunft waren und ebenso unterschiedliche Anlässe hatten, ihre Heimat zu verlassen, anschaulich und praxisnah die Möglichkeiten dar, die zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs-, Berufs- oder Studienabschlüsse führen. In den allermeisten Fällen müssten ausreichende Deutschkenntnisse vorgewiesen werden (mindestens Niveau B2).
Herr Heiner Krause von ZAQ, der Anlaufstelle für die Anerkennung von Qualifikationen in Nürnberg, Untere Talgasse 8 ergänzte den Vortrag.
Weitere und detaillierte Informationen finden sich unter:
http://www.migranet.org/
http:// www.netzwerk-iq.de
http://www.anerkennung-in-deutschland.de
Verfasserin: Ulrike Diallo, NIfA